Unternehmensverkauf

Was unterscheidet einen Share Deal von einem Asset Deal?

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Im Rahmen eines Unternehmensverkaufes, z. B.  bei einer Nachfolgesituation, stellt sich zwangsweise irgendwann die Frage nach der Struktur der Transaktion. Damit einher geht die Entscheidung zwischen einem Asset-Deal und einem Share-Deal. Diese beiden Ansätze haben grundlegend verschiedene Vor- und Nachteile, und eignen sich je nach individueller Situation unterschiedlich gut. 

Die Entscheidung für einen Asset-Deal oder einen Share-Deal hat dabei tiefgreifende rechtliche, steuerliche und finanzielle Auswirkungen. Dementsprechend solltest Du Dir rechtzeitig die richtige Beratung einholen. So ist z. B. dem einen Verkäufer eine Maximierung des Kaufpreises wichtiger, dem anderen Unternehmer ein schlankerer Kaufvertrag und einem Dritten liegt insbesondere eine Minimierung von Haftungsrisiken am Herzen. Doch wie finde ich als Verkäufer den passenden Ansatz für mich? 

In den folgenden Abschnitten gehen wir im Detail auf den Asset-Deal und den Share-Deal ein, erklären Vor- und Nachteile des jeweiligen Ansatzes und geben Tipps bei der Entscheidungsfindung. 

Asset Deal

Beim Asset Deal werden bestimmte Vermögensgegenstände, z. B. Patente oder Anlagevermögen, durch den Verkäufer veräußert. Dieser Ansatz ist gängig, wenn es sich bei der zum Verkauf stehenden Unternehmen um eine Personengesellschaft (KG, GbR, etc.) handelt, da es schlicht keine Anteile („Shares“) gibt, die verkauft werden könnten. Ein Asset-Deal wird außerdem gerne durch den Käufer gewählt, wenn die Haftungsrisiken für bestimmte Verbindlichkeiten (z. B. Pensionsverpflichtungen) besonders unübersichtlich sind, und der Käufer dieses Risiko nicht eingehen möchte.  

Die Vorteile eines Asset-Deals:

–        Risikominimierung für den Käufer: Der Käufer erwirbt meist ausschließlich Vermögensgegenstände und minimiert damit die Haftungsrisiken (z. B. finanzieller Natur)

–        Für manche Gesellschaftsformen (nahezu) alternativlos: Der beschriebene Fall einer Personengesellschaft

–        Garantien: Meinst weniger umfangreiche juristische Verkäufergarantien, da komplexe Sachverhalte ausgeklammert werden können.

Nachteile des Asset-Deals

–        Vertragliche Strukturierung ist aufwändig: einzelne Vermögensgegenstände genau zu umfassen und rechtssicher zu definieren ist mit erheblichem Aufwand, und damit Kosten, verbunden. 

–        Bewertung: Hier muss jeder Vermögenswert einzelnen bewertet (und im Zweifel verhandelt) werden. Das ist aufwändig und schnell deutlich teurer, als bei einem Share Deal.

–        Verhandlungen sind komplex: Die Verhandlung darüber, welche Vermögensgegenstände zum Verkauf stehen, kann deutlich komplexer sein, als der Verkauf von einzelnen Anteilen.

Share Deal

Dem Asset Deal gegenüber steht der Share Deal. Hier werden nicht einzelne Vermögensgegenstände, sondern Anteile am gesamten zum Verkauf stehenden Unternehmen veräußert. Gerade im Segment für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), in das die meisten deutschen GmbHs fallen, ist der Share Deal deutlich weiter verbreitet, als der Asset Deal. 

Vorteile Share-Deal

–        Häufigkeit: Der Share-Deal ist im deutschen Mittelstand häufiger. Es ist leichter, erfahrene Berater zu finden und das Konzept ist gegenüber dem Käufer zu kommunizieren. 

–        Flexibilität: Beim Share-Deal bietet sich auch die Gestaltungsmöglichkeit, einzelne Anteile an einem Unternehmen zu erwerben. Bei den meisten Vermögensgegenständen (Asset-Deal), bietet sich diese Teilungsmöglichkeit nicht.

–        Geringerer Vertragsumfang: meistens sind für einen Share Deal benötigte Definitionen weniger umfangreich und dadurch das Vertragswerk kürzer.

Nachteile vom Share-Deal

–        Sorgfaltsprüfung („Due Diligence“): Diese ist, aufgrund der durch den Käufer eingegangenen steuerlichen und juristischen Haftungsrisiken, aufwändiger und komplexer. Hier ist eine professionelle Vorbereitung und Beratung unerlässlich.

–        Nachlauf: Die regelmäßig geforderten Verkäufergarantien entlassen den Verkäufer häufig erst nach mehreren Jahren endgültig aus der Haftung. Bis dahin muss ein Verkäufer das Risiko etwaiger Schäden einkalkulieren. 

Entscheidungskriterien

Doch wie findest Du nun als Verkäufer die richtige Struktur für den Verkauf Deines Unternehmens? Die folgenden Punkte können dabei hilfreich sein und sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden:

–        Unternehmensstruktur: Wie schon eingangs erläutert, kann die Struktur des Unternehmens bereits vorgeben, ob man einen Asset-Deal oder einen Share-Deal anstrebt. Während man bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.) grundsätzlich frei in seiner Wahl ist, kann bei den meisten Personengesellschaften nur ein Asset-Deal vollzogen werden. 

–        Steuerliche Struktur: Die steuerliche Strukturierung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle und sollte stets mit einem transaktionserfahrenen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer besprochen werden. Je nach Alter, Gesellschaftsstruktur, Kaufpreis, oder dem Vorhandensein einer Holding kann sowohl der Asset-Deal, als auch der Share-Deal vorteilhaft sein.

–        Persönliche Strategie: Die Frage, ob mit dem Verkauf final aus der Gesellschaft und allen damit verbundenen Risiken ausgeschieden werden soll, hat ebenfalls Einfluss auf die Entscheidung zwischen Asset-Deal und Share-Deal.  

Schlussfolgerungen

Die Frage nach Share oder Asset Deal ist von großer Bedeutung für Käufer und Verkäufer. Ein guter M&A-Berater sollte dieses Thema bereits relativ zu Anfang mit seinem Mandanten besprechen. So lassen sich spätere Komplikationen vermeiden und unnötige Fallstricke umgehen.

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